Widerrufspflichten
- wenn sich die Telefonnummer ändert,
- wenn das Handy verloren oder gestohlen wird
- wenn sich der Nachname der Besitzerin oder des Besitzers der Handy-Signatur ändert
ist es Pflicht des Signators, umgehend die Zertifikate zu widerrufen. Ein Widerruf ist daher täglich rund um die Uhr möglich.
Ein Widerruf kann sowohl telefonisch (01 715 20 60) als auch per Fax erfolgen (Formular und Nummer unter www.a-trust.at/widerruf).
In beiden Fällen ist die Nennung des selbst gewählten Widerrufspasswortes erforderlich. Ist dem Signator das Widerrufspasswort entfallen, so ist es möglich, das Zertifikat zu sperren. In diesem Fall wird der Signator per Brief an seinen Hauptwohnsitz von der Sperre seiner Zertifikate informiert und kann diese im gegebenen Fall mit seinem Sperraufhebungs-Passwort (wird bei der Sperre telefonisch definiert) wieder aufheben. Nach zehn verstrichenen Kalendertagen geht eine Sperre automatisch in einen Widerruf über.
Ein Widerruf wirkt sofort und ist endgültig, einmal widerrufene Zertifikate sind nicht wiederherstellbar!