Wahlkarte beantragen
Neu
Sie können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen Sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können Sie nachsehen, ob Sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde Sie sich wenden müssen.
Online-Service auf oesterreich.gv.at
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte zur Europawahl in Österreich am 9. Juni 2024.
Voraussetzungen für die Beantragung einer Wahlkarte via oesterreich.gv.at:
- Österreichische Staatsbürgerschaft (oder Unionsbürgerschaft mit Hauptwohnsitz in Österreich)
- ab 16 Jahre zum Zeitpunkt der Wahl
- ID Austria oder EU Login (Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.)
Weitere Online-Services
Alternative Beantragung einer Wahlkarte
- wenn das Wahlkartenservice Ihrer Gemeinde noch nicht an oesterreich.gv.at angebunden ist
- auch ohne ID Austria/EU Login
Für Wahlberechtigte in Wien kann gleichzeitig mit der Wahlkarte auch der Besuch der "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) beantragt werden.
Beantragung einer Wahlkarte für Wien, inklusive Besuch einer mobilen Wahlkommission
Informationen
Aktuelle Informationen zu den Themen Wahlkarte, Stimmkarte, Briefwahl, Besuch durch die "fliegende Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde).