Meldeservice

 

Der neue Meldezettel

Meldepflicht

Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden.

Der neue Meldezettel

Der Meldezettel hat als Dokument ausgedient. Nur die Bezeichnung "Meldezettel" bleibt für das Antragsformular erhalten. Die eingetragenen Daten (Namen, Geburtsort usw.) werden dann im Zentralmelderegister (ZMR) eingegeben. Die ordnungsgemäße Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung wird umgehend mit einem Ausdruck aus dem ZMR bestätigt.
Das Antragsformular (der Meldezettel) liegt gratis im Gemeindeamt auf bzw. kann von unserer Homepage (Meldezettel.pdf) heruntergeladen werden. Bitte immer auch die Rückseite mit ausdrucken.

 

Meldevorgang

Anmeldung

Die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes erfolgt bei jener Meldebehörde (Gemeindeamt oder Magistrat), welche für den neuen Wohnsitz zuständig ist. Gleichzeitig kann man dabei auch den Wohnsitz in der vorherigen Gemeinde abmelden oder als einen weiteren Wohnsitz anmelden.

Der Bürger erhält einen Ausdruck aus dem ZMR (mit Stempel und Unterschrift) als Bestätigung des Meldevorganges.

Meldepflichtige müssen sich innerhalb von 3 Tagen ab Beziehen der Unterkunft (Wohnung) anmelden.

Die Anmeldung ist kostenlos.

Notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular (= Meldezettel, entsprechend vollständig ausgefüllt und vom Unterkunftgeber unterschrieben)
  • Reisepass oder Personalausweis (oder anderer amtlicher Ausweis, z. B. Führerschein, und zusätzlich Staatsbürgerschaftsurkunde)
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über akademischen Grad
  • Wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, muss alle Dokumente vorlegen, aus denen Identität, Geburtsort und Staatsangehörigkeit hervorgehen, also hauptsächlich Reisedokumente
  • Ausländische Mitbürger müssen einen Reisepass mitnehmen!

Abmeldung

Meldepflichtige müssen sich innerhalb von 3 Tagen abmelden, wenn sie die Unterkunft aufgeben.

Die Abmeldung ist kostenlos.

Notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular (Meldezettel, entsprechend vollständig ausgefüllt)
  • Identitätsnachweis

Ummeldung

Folgende Änderungen machen eine Ummeldung, d. h. eine An- und gleichzeitige Abmeldung an derselben Adresse, bei der zuständigen Meldebehörde erforderlich:

  • Änderung der Wohnsitzqualität, z. B. wenn ein Hauptwohnsitz zu einem Nebenwohnsitz wird oder umgekehrt
  • Änderung der Personendaten (z. B. Änderung des Nachnamens durch Heirat, Änderung des Vornamens, Änderung des Geschlechts)
  • Änderung der Staatsbürgerschaftsangehörigkeit

Die Ummeldung ist kostenlos.

Notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular (Meldezettel, entsprechend vollständig ausgefüllt)
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Urkunde, die den geänderten Sachverhalt bescheinigt (z. B. Heiratsurkunde bei Namensänderung; neue Staatsbürgerschaft etc.)
  • Ausländische Mitbürger: Unbedingt Reisepass oder Asylausweis mitnehmen.

 

Der Meldezettel zum herunterladen. -download-